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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Superhaus Filmproduktion

1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Superhaus Filmproduktion (nachfolgend „Superhaus“) und ihren Auftraggebern. 1.2 Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §1 KSchG. 1.3 Abweichende Vereinbarungen oder AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von Superhaus ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsabschluss 2.1 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots oder durch konkludentes Handeln (z. B. Beauftragung und Leistungserbringung) zustande. 2.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Die Textform (z. B. per E-Mail) ist ausreichend.

3. Leistungen und Mitwirkungspflichten 3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot. 3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, notwendige Informationen, Materialien oder Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 3.3 Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätet bereitgestellte Inhalte des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Superhaus. 3.4 Superhaus verpflichtet sich zur Vertraulichkeit über alle internen Informationen des Auftraggebers, insbesondere wenn interne Inhalte gefilmt werden.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen 4.1 Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. 4.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. 4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). 4.4 Superhaus ist berechtigt, angemessene Vorschusszahlungen zu verlangen. 4.5 Superhaus behält sich vor, im Fall von Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

5. Nutzungsrechte 5.1 Superhaus räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der Vergütung die im Angebot ausdrücklich genannten Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein. 5.2 Sofern keine gesonderte Regelung im Angebot getroffen wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung des Materials ausschließlich für den im Angebot beschriebenen Zweck (z. B. Online-Verwendung auf den eigenen Kanälen). Eine weitergehende Nutzung (z. B. TV-Ausstrahlung, Weiterlizenzierung, Bearbeitung für andere Kontexte) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Superhaus. 5.3 Superhaus bleibt berechtigt, die erstellten Werke für eigene Werbezwecke zu nutzen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. 5.4 Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle erforderlichen Rechte an zur Verfügung gestelltem Material besitzt und stellt Superhaus von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

6. Haftung 6.1 Superhaus haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Darunter fallen insbesondere solche Schäden, die typischerweise im Rahmen von Filmproduktionen auftreten können, z. B. Verlust von Bildmaterial oder Verzögerungen in der Fertigstellung. 6.2 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. 6.3 Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. 6.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das gelieferte Material unverzüglich zu prüfen und Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. 6.5 Soweit Superhaus auf Wunsch des Auftraggebers mit Dritten zusammenarbeitet, haftet Superhaus nicht für deren Leistungen oder Handlungen, sofern Superhaus diese Dritte nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich ausgewählt hat.

7. Rücktritt und Stornierung 7.1 Der Auftraggeber kann bis zu 14 Tage vor Drehbeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Danach fallen Stornogebühren an:

  • 50 % des Auftragswertes bei Stornierung bis 7 Tage vor Drehbeginn

  • 100 % des Auftragswertes bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Drehbeginn 7.2 Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten. 7.3 Superhaus kann vom Vertrag zurücktreten, wenn unvorhersehbare Umstände (z. B. höhere Gewalt) die Leistungserbringung unmöglich machen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Im Falle einer Terminverschiebung aus Gründen, die nicht von Superhaus zu vertreten sind, behält sich Superhaus das Recht vor, dadurch entstehende Zusatzkosten (z. B. Stornogebühren für Technik oder Personal) gesondert zu verrechnen.

8. Archivierungspflicht 8.1 Superhaus speichert Rohdaten und Projektdaten für mindestens 3 Jahre nach Projektabschluss. Eine längerfristige Archivierung ist nur bei gesonderter Vereinbarung gewährleistet.

9. Schlussbestimmungen 9.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wien. 9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Mai 2025